REHABILITATION
Rollstühle, Scooter & mehr
Mobilität im Alltag
Passende Hilfsmittel für Ihre Mobilität
- Sicher und mobil
- Individuelle Beratung
- Auch zum mieten
Wir machen Sie wieder mobil
Ein Rollstuhl kann Ihr Leben erleichtern, wenn die Beine Sie nicht mehr richtig tragen.
Rollstühle ermöglichen es Menschen mit Gehbehinderungen, trotz körperlicher Beeinträchtigung voll am Leben teilzunehmen – ob im Alltag, Beruf, Verkehr oder in der Freizeit.
Wir bieten Ihnen neben einer umfassenden Beratung, eine qualitätsgeprüfte Auswahl an Rollstühlen für jeden Bedarf inklusive Rollstuhl-Reparatur und Wartung.
Unsere Auswahl an Rollstühlen & Co.
Der Standard-Rollstuhl ist faltbar und kann somit leicht verladen und transportiert werden. Angetrieben wird er über Greifreifen, oder eine Begleitperson. Er wird vor allem dann eingesetzt, wenn er ohne Anpassung von verschiedenen Personen genutzt werden soll.
Hier findet jeder das passende Modell. Unser umfangreiches Sortiment reicht hierbei von der Standard-Ausführung bis hin zu individuell anpassbaren Modellen mit einer Vielzahl an Elementen die sonst nur im Aktivbereich zum Einsatz kommen. Die transportable Alternative mit dem “Plus” an Mobilität.
Der Einsatz von Karbon und Titan sorgt für für ein geringes Gewicht und hohe Wendigkeit. Durch diverse Konfigurationen nach dem “Baukasten-Prinzip” helfen wir Ihnen dabei, den Rollstuhl wie einen “Maßanzug” an Ihre Körpermaße, Bedürfnisse und gewünschte Fahreigenschaften anzupassen.
Mit seinen diversen Einstellungsmöglichkeiten bietet er viele verschiedene Sitz- und Positionierungsoptionen. Ob Sie ihn als Mobilisationshilfe vom Liegen zum Sitzen benötigen, oder zur Unterstützung der Sitzposition – ein Multifunktions-/Pflege-Rollstuhl ist sowohl für den Benutzer komfortabel als auch von Begleitpersonen leicht bedien- und steuerbar.
Ein Elektro-Rollstuhl ist die perfekte Unterstützung für Sie, sofern Ihre Arm-/Hand-Beweglichkeit oder Ihre Konstitution allgemein geschwächt ist.
Da diese Rollstühle in Deutschland Kraftfahrzeuge sind, fallen sie auch unter den Bestimmungen der StVO und der entsprechenden Zulassungs- und Versicherungsbestimmungen!
Ihr Helfer für mehr Mobilität in jeder Situation des Alltags. Hervorragend als Reisemobile geeignet, da sie leicht zerlegbar sind, in Fahrzeugen transportiert werden können und in Fahrstühle passen.
Ratgeber Gesundheit & Lebensqualität
Unten auf dieser Seite finden Sie die häufigsten Fragen und Antworten Rund um das Thema Gesundheit & lebensqualität. Falls sie noch unbeantwortete Fragen haben können Sie sich direkt an uns wenden oder aber unseren Ratgeber Online anschauen.
FRAGEN & ANTWORTEN
Ja, die Gesetzlichen Krankenversicherungen müssen die Kosten für einen Rollstuhl übernehmen, wenn ein Arzt diesen verordnet hat (Rezept!) und sie über einen Vertragslieferanten (bspw. über uns) der jeweiligen Kasse bezogen wird.
Die gesetzliche Zuzahlung für einen Rollstuhl beträgt 10% des Verkaufspreises, jedoch mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro. Wer für das laufende Kalenderjahr bereits von der Zuzahlungspflicht befreit wurde, muss gar keine Zuzahlung leisten.
Wenn sie einen Rollstuhl benötigen, müssen sie sich an ihren Arzt wenden und um eine entsprechende Verordnung bitten. Sofern es medizinisch erforderlich ist, wird der Arzt das Rezept kostenlos ausstellen. Sobald Sie diese haben, kommen Sie bei uns mit der Verordnung vom Arzt vorbei und lassen sich beraten. Der Papierkram und die Abrechnung erfolgen anschließend direkt zwischen Sanitätsfachhaus und Krankenkasse, sie müssen nichts weiter tun.
Sie können sich einen Rolllstuhl aussuchen, müssen aber privat zuzahlen, wenn das gewünschte Modell teurer ist, als das von der Krankenkasse für den jeweiligen medizinischen Bedarf vorgesehene Basismodell. Die Gesetzlichen Krankenkassen zahlen nur eine Kostenpauschale an ihre Vertragslieferanten. Wenn ihr Wunschmodell mehr kostet als die Pauschale hergibt, müssen sie die Mehrkosten aus eigener Tasche bezahlen. Die Kasse übernimmt dann nur den Kostenanteil im Rahmen der gesetzlichen Pauschale. Wichtig zu wissen: Es steht für jeden Patienten immer mindestens ein Modell zur Auswahl, das von der Gesetzlichen Krankenkasse voll bezahlt wird.
Je genauer der Nutzer die Anforderungen zusammen mit dem Arzt vorab festlegt, desto besser die Versorgung. Es gibt spezielle Bedarfsermittlungsbögen, um die Auswahl eines optimal auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmten Rollstuhls zu erleichtern. Nachdem der Arzt das Rezept für den Rollstuhl ausgestellt hat, geht man damit zum Fachhändler. Ein guter Händler bietet verschiedene Modelle zur Auswahl an und erläutert ausführlich die damit verbundenen Vor- und Nachteile. Der Nutzer kann die Rollstühle und ihre Funktionen ausprobieren. Sie werden optimal eingestellt und angepasst, beispielsweise an die Körpergröße.
Der Rollstuhl geht nur ins Eigentum des Nutzers über, wenn dieser für die Kosten selbst aufkommt. Er kann also auch nur dann beim Händler oder im Internet gebraucht verkauft werden.
Ist die Krankenkasse der Kostenträger, gehört ihr der Rollstuhl. Es handelt sich lediglich um eine Leihgabe, die nicht veräußert werden darf. Wird dieser Rollstuhl nicht mehr benötigt, muss bei der Kasse nachgefragt werden, was damit geschehen soll. Im Übrigen kann die Kasse einen von ihr gestellten Rollstuhl jederzeit einfordern.
Nach einer Faustregel besteht alle fünf Jahre Anspruch auf einen neuen manuellen Rollstuhl und alle zehn Jahre auf einen neuen elektrischen Rollstuhl. Ausnahmen sind möglich, wenn zum Beispiel
ein Kind nach zwei Jahren zu groß für den Rollstuhl ist,
der Rollstuhl irreparabel defekt ist oder
aufgrund einer fortschreitenden Erkrankung ein anderes Modell benötigt wird.
Rezept gleich hier vorab online hochladen
Sie haben bereits eine Verordnung und wollen diese uns vorab gerne zusenden? Dann können Sie dies ganz bequem hier erledigen.